EUDR-online
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Pflicht für Holz ab 30.12.2026, ohne Übergangsfrist

Ihre EUDR-Referenz-Nummer.
In wenigen Minuten.

Die EUDR-Sorgfaltserklärung online für Waldbesitzer, Forstbetriebe und FBG'en: ein Antrag für alle Flurstücke und Holzarten, wir übermitteln an die EU, Sie leiten die Nummer mit einem Klick an Ihren Käufer oder Ihre FBG weiter.

Jetzt Antrag starten

Kostenlos registrieren · ab 12,50 € zzgl. USt. je Referenz-Nummer · kein Abo

Wir reichen für Sie bei der EU einPostadresse statt GPS genügt5 Jahre EUDR-konform gespeichert
Bis zur EUDR-Pflicht für Holz bleiben noch:
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Jetzt erledigen →
12,50 €ab je Referenz-Nummer, zzgl. USt. Kein Abo, keine Grundgebühr.
1Antrag für alle Flurstücke und Holzarten.
1 Klickund Ihre Referenz-Nummer ist bei FBG, Sägewerk oder Händler.
5 JahreEUDR-konforme Speicherung, mehrfach nutzbar in der Lieferkette.
Das ändert sich am 30.12.2026

Kein Holzverkauf mehr ohne Referenz-Nummer.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gilt für Rohholz, Brennholz und Holzpfähle. Wer verkauft, braucht eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem und gibt die Referenz-Nummer an seinen Käufer weiter.

01

Keine Übergangsfrist für Holz

Anders als bei Kaffee oder Kakao gilt die EUDR für Holz ab dem 30.12.2026, weil der Sektor schon unter die EUTR fiel.

02

Auch für private Waldbesitzer

Die Pflicht trifft alle Marktteilnehmer, auch Kleinst- und Kleinbetriebe. Für die meisten genügt die vereinfachte Sorgfaltserklärung (SD).

03

Ihr Käufer fragt danach

FBG, Sägewerk und Händler brauchen Ihre Referenz-Nummer als Nachweis. Ohne sie bleibt das Holz liegen.

Der Referentenentwurf zum deutschen EUDR-Durchführungsgesetz sieht bei Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 € vor, in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen. Mit einer gültigen Sorgfaltserklärung sind Sie auf der sicheren Seite.

Warum EUDR-online

Gemacht für den Wald. Nicht für die Behörde.

Aus dem Rohholzhandel heraus gebaut: keine Software-Einführung, kein Berater, kein Abo. Einfach beantragen, wenn Sie es brauchen.

Faire Preise

Sie zahlen nur, wenn Sie eine Referenz-Nummer brauchen.

12,50 € ab, zzgl. USt.
  • Registrierung und Nutzung kostenlos
  • Kein Abo, keine Mitgliedsgebühr
  • Sichere Zahlung, Übermittlung erst nach Zahlungseingang
  • Eine SD gilt dauerhaft, nicht pro Lieferung
Ohne GPS

Postadresse statt Koordinaten

In der vereinfachten Erklärung genügt eine eindeutige Postanschrift (Art. 4a VO 2025/2650). Auf Wunsch auch Geopunkt, Flurstück oder Polygon.

48.1374° N, 11.5755° E
Waldweg 4, Ihr Ort
Weiterleiten

Ein Klick, und Ihr Käufer hat den Nachweis

Die Referenz-Nummer geht direkt aus dem Dashboard per E-Mail an FBG, Sägewerk oder Händler.

26DE •••••Ihre FBGSägewerkHändler
Bevollmächtigt

Wir reichen für Sie ein

EUDR-online übermittelt Ihre Angaben als Bevollmächtigter an das EU-Informationssystem und holt die Nummer ab.

Alles in einem

Ein Antrag, alle Flächen

Mehrere Flurstücke und Holzarten in einem Durchgang. Geführt in 8 klaren Schritten.

Persönlich

Ein Team aus der Branche

Hinter EUDR-online steht timber worXs. Fragen? Unser Support antwortet persönlich.

In 60 Sekunden erklärt

Einmal durch den Wald. Bis zur Referenz-Nummer.

Lehnen Sie sich zurück: Unser 3D-Video fährt Sie in einer Minute durch den kompletten Antrag.

▶ 1:05 · 3D-Video
1Anmelden2Unternehmen3Identifikatoren4Tätigkeit5Standort6Zahlung7Status8Weiterleiten
So einfach geht's

Drei Schritte. Fertig.

Kein Papier, keine Behördengänge, keine Software-Installation.

1

Kostenlos registrieren

Konto auf eudr-online.com anlegen. Bestehende timber worXs-Mitglieder melden sich einfach an.

2

Antrag ausfüllen

Unternehmen, Holzart, Standort. Das Tool führt Sie durch, sicher bezahlen, wir reichen bei der EU ein.

3

Nummer weiterleiten

Referenz-Nummer per E-Mail erhalten und mit einem Klick an Ihren Käufer oder Ihre FBG schicken.

Für wen

Was die EUDR für Sie bedeutet.

Wählen Sie Ihre Rolle im Holzhandel.

Waldbesitzer & Forstbetrieb

Einmal erklären. Dauerhaft verkaufen.

Als Kleinst- oder Kleinerzeuger geben Sie die vereinfachte Sorgfaltserklärung (SD) ab. Sie gilt dauerhaft, nicht pro Lieferung.

  • Postadresse statt Geokoordinaten möglich
  • Alle Flurstücke und Holzarten in einem Antrag
  • Aktualisieren nur bei wesentlichen Änderungen, z. B. neuen Flächen
Referenz-Nummer beantragen

Meine Referenz-Nummern

Flurstück 412/3Fichte · Postadresse
Verfügbar
Waldstück SüdBuche · Geopunkt
Verfügbar
Gültig dauerhaft
26DE ••••• •••••
Preise

Transparent. Pro Referenz-Nummer.

Die Genauigkeit Ihrer Standortangabe bestimmt den Preis. Alle Preise zzgl. USt.

Für die meisten Kleinerzeuger

Postadresse

12,50 €
je Referenz-Nummer

Nächstgelegene Straßenadresse des Grundstücks. Ein Standort pro Antrag.

Kleinst- & Kleinunternehmen

Geopunkt auf der Karte

12,50 €
je Referenz-Nummer

Eine Koordinate je Standort, für Flächen bis 4 ha. Mehrere Standorte pro Antrag.

Mehrere Waldstücke

Flurstückskennzeichen

19,50 €
je Referenz-Nummer

Amtliches Flurstück aus der Katasterkarte. Mehrere Flurstücke pro Antrag.

Exakt nach Kataster

Polygon aus der Karte

38,50 €
je Referenz-Nummer

Amtlicher Flurstücksumriss. Pflicht für mittlere und große Unternehmen sowie Flächen über 4 ha.

Mittlere & große Betriebe
Registrierung kostenlosKein AboÜbermittlung erst nach Zahlungseingang
Für Forstbetriebsgemeinschaften

Ihre FBG. Alle Mitglieder. Eine Liste.

Wir zeigen Ihnen in einem kurzen Termin, wie Ihre Mitglieder die EUDR ohne Aufwand für die Geschäftsstelle erledigen.

Termin buchen
1FBG richtet zentrale E-Mail-Adresse ein
2Mitglieder beantragen selbst auf EUDR-online
3Referenz-Nummer per Klick an die FBG
4FBG erhält alle Referenz-Nummern maschinenlesbar
How-To & Ratgeber

Die 8 Schritte im Detail.

Zum Nachlesen oder falls Sie an einer Stelle im Antrag hängen: klicken Sie sich durch, mit Screenshot aus dem echten Dashboard.

Schritt 1: Anmelden und EUDR-Bereich öffnen
Schritt 1 von 8
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Anmelden und EUDR-Bereich öffnen

Melden Sie sich mit E-Mail und Passwort an oder legen Sie über „Konto erstellen“ in wenigen Schritten ein Konto an. Über „EUDR“ im Hauptmenü gelangen Sie zu Ihren Sorgfaltserklärungen. „Neue EUDR Referenz beantragen“ startet den Antrag.

FAQ

Klare Antworten zur EUDR.

Fristen, Unternehmensgrößen, FBG-Regeln: alle Antworten auf einen Blick. Ihre Frage ist nicht dabei?

support@worxsgroup.de
Was müssen Waldbesitzer beim Holzverkauf beachten?

Roh- und Brennholz sowie Holzpfähle dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt sind. Dafür ist eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem abzugeben; man erhält eine Referenz-Nummer, die man an den Käufer (z. B. FBG, Sägewerk, Händler) weitergibt.

Für die meisten privaten Waldbesitzer ist das die vereinfachte Sorgfaltserklärung (SD): einmalig, dauerhaft gültig.

Ab wann gilt das für mich?

Für Holz gilt eine Besonderheit: Weil der Sektor bereits unter die alte EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fiel, gibt es anders als bei Kaffee, Kakao oder Soja keine Übergangsfrist bis 2027. Die EUDR gilt für Holz ab dem 30. Dezember 2026 für alle Marktteilnehmer, auch für Kleinst- und Kleinbetriebe sowie private Waldbesitzer.

Was ist der Unterschied zwischen DDS und SD?

Die DDS (vollständige Sorgfaltserklärung) verlangt Geolokalisierung der Flächen, Risikobewertung und Risikominderung. Sie betrifft größere Marktteilnehmer und den Import.

Die SD (vereinfachte Sorgfaltserklärung) gilt für Kleinst- und Kleinerzeuger in einem als geringes Risiko eingestuften Land. Deutschland ist als geringes Risiko eingestuft. Die SD wird einmalig abgegeben, gilt dauerhaft und muss nur bei wesentlichen Änderungen (z. B. neue Flächen) aktualisiert werden. Risikobewertung und -minderung entfallen.

Ich bin Kleinerzeuger. Muss ich Geokoordinaten (Geodaten) angeben?

Nicht zwingend. In der SD dürfen Sie die Geolokalisierung durch die Postanschrift der Flächen bzw. des Betriebs ersetzen, sofern diese Anschrift den geografischen Ort eindeutig bestimmt (Art. 4a VO 2025/2650). Sie haben also die freie Wahl: Geokoordinaten oder eindeutige Postanschrift.

Die SD selbst (mit Betriebsangaben, Warencode, geschätzter Menge, Ursprungsland und Sorgfalts-Bestätigung) bleibt aber Pflicht.

Was zählt als Kleinst- oder Kleinunternehmen?

Maßgeblich ist die Unternehmensgröße nach EU-Recht (Bilanzrichtlinie 2013/34/EU). Als Kleinstunternehmen gilt, wer mindestens zwei der drei Werte nicht überschreitet: Bilanzsumme 450.000 €, Jahresumsatz 900.000 €, 10 Beschäftigte. Als Kleinunternehmen gelten entsprechend 5 Mio. € / 10 Mio. € / 50 Beschäftigte.

Die meisten privaten Waldbesitzer, auch als natürliche Person, fallen darunter und können daher die vereinfachte Sorgfaltserklärung (SD) nutzen.

Dürfen Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) eine gemeinsame Erklärung für ihre Mitglieder abgeben?

Ja, aber nur beim Geschäft am Stock. Kauft die FBG das Holz stehend und wird sie mit dem Einschlag unmittelbar Eigentümerin der gefällten Stämme, gilt sie selbst als Marktteilnehmerin. Sie kann dann anstelle ihrer Mitglieder eine einzige Erklärung über alle betroffenen Flurstücke abgeben, und die Mitglieder müssen für dieses Holz keine eigene Erklärung einreichen.

Welche Erklärung die FBG nutzen kann, hängt von ihrer eigenen Größe ab: Erfüllt sie selbst die Kriterien eines Kleinst- oder Kleinprimärerzeugers, genügt die vereinfachte Erklärung (SD). Andernfalls ist die vollständige Sorgfaltserklärung (DDS) erforderlich.

Geht das Eigentum am Holz erst nach dem Einschlag auf die FBG über, etwa bei Andienung oder Lieferung, bleibt jedes Mitglied selbst Marktteilnehmer. Dann kann die FBG die Erklärungen ihrer Mitglieder einzeln einreichen, wenn sie dazu bevollmächtigt ist (siehe nächste Frage).

Muss die Erklärung immer vom Waldbesitzer selbst kommen?

Nein. Marktteilnehmer können einen Bevollmächtigten beauftragen, der die Erklärung in ihrem Namen einreicht und verwaltet (Art. 6 EUDR). Das kann eudr-online.com sein, aber auch die eigene FBG: Eine FBG kann als Bevollmächtigte die Erklärungen ihrer Mitglieder einzeln einreichen. Jedes Mitglied hat dabei seine eigene Referenz-Nummer.

Voraussetzung ist eine schriftliche Vollmacht des Mitglieds, die bei Prüfungen vorliegen muss. Der Bevollmächtigte muss in der EU niedergelassen sein. Die Verantwortung bleibt beim Marktteilnehmer, also beim Waldbesitzer.

Wie unterstützt eudr-online Forstbetriebsgemeinschaften?

Ihre Mitglieder beantragen die Referenz-Nummer selbst über eudr-online, in wenigen Minuten und in einem Antrag für alle Flurstücke und Holzarten. Die FBG richtet dafür eine zentrale E-Mail-Adresse ein (z. B. eudr@ihre-fbg.de). Die Mitglieder leiten ihre Referenz-Nummer über die Weiterleitungsfunktion im Tool an diese Adresse.

Wir stellen der FBG alle Mitglieder, die sich registriert und erfolgreich einen Antrag gestellt haben, mit ihrer Referenz-Nummer maschinenlesbar bereit, mit Einwilligung des Mitglieds. Die Kosten beginnen bei 12,50 € zzgl. USt. je Referenz-Nummer und werden vom Mitglied im Tool bezahlt. Sprechen Sie uns an: Wir zeigen Ihnen den Ablauf in einem kurzen Termin.

Was gilt, wenn mein Flurstück größer als 4 Hektar ist?

Die 4-Hektar-Grenze regelt nur die Form der Geodaten, nicht, wer eine SD abgeben darf. Geben Sie Geokoordinaten an, gilt: bis 4 ha genügt ein einzelner Punkt, über 4 ha ist ein Polygon (Umringfläche) erforderlich. Wählen Sie die Postanschrift, entfällt die 4-ha-Frage, sofern die Anschrift den Ort eindeutig bestimmt.

Ihren Status als Kleinerzeuger verlieren Sie durch ein Flurstück über 4 ha nicht. Hinweis: Über eudr-online.com wickeln wir derzeit Flächen bis 4 Hektar ab; bei größeren Flurstücken sprechen Sie uns bitte an.

Muss ich für jede Lieferung eine neue Erklärung abgeben?

Nein. Als Kleinerzeuger geben Sie eine SD ab, die dauerhaft gilt. Eine Aktualisierung ist nur bei wesentlichen Änderungen (z. B. neue Flächen) nötig.

Welche Produkte sind relevant?

Für die Primärerzeugung: Roh- und Brennholz sowie Holzpfähle zum Verkauf. Holz für den Eigenverbrauch ist ausgenommen.

Stehendes Holz fällt als solches nicht unter die EUDR, sie greift erst mit dem Einschlag. Wer Holz am Stock kauft, wird mit dem Einschlag zum Marktteilnehmer, wenn er dabei unmittelbar Eigentümer der Stämme wird (siehe „Dürfen Forstbetriebsgemeinschaften eine gemeinsame Erklärung abgeben?“).

Was gilt als Wald?

Flächen über 0,5 Hektar mit Bäumen über 5 Meter Höhe und einer Überschirmung über 10 % (oder Bäume, die diese Werte erreichen können). Ausgenommen sind überwiegend landwirtschaftliche oder städtische Flächen (Parks, Gärten, Grünstreifen, Hecken) sowie Kurzumtriebsplantagen.

Was bedeutet „Inverkehrbringen“?

Die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt. Erst mit der Übertragung der Verfügungsrechte (Verkauf) liegt ein Inverkehrbringen vor; reiner Transport oder Lagerung zählt nicht. Eigenverbrauch fällt nicht unter die EUDR.

Wer ist Marktteilnehmer?

Jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit relevante Produkte in Verkehr bringt, also auch der Waldbesitzer, der sein Holz verkauft.

Welche Leistung bietet eudr-online.com und was kostet das?

Registrierung und Nutzung der Website sind kostenlos. Als Bevollmächtigter übermitteln wir Ihre Angaben und fordern die Referenz-Nummer an; hierfür fällt eine Gebühr, je nach Umfang, ab 12,50 € zzgl. USt. je Referenz-Nummer an.

Ihre Daten werden EUDR-konform fünf Jahre gespeichert und können von Ihren Abnehmern in der Lieferkette mehrfach genutzt werden, ohne erneute Eingabe.

Wie erfülle ich die Anforderungen am einfachsten?

Registrieren, Angaben über eudr-online.com einreichen, Referenz-Nummer erhalten und diese digital an Ihre FBG oder Ihren Handelspartner weitergeben.

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Der 30.12. kommt. Ihre Referenz-Nummer auch.

Jetzt kostenlos registrieren und in wenigen Minuten beantragen. Ab 12,50 € zzgl. USt., ohne Abo.