
EUDR powered by timber worXs
Die EU-Entwaldungsverordnung gilt ab 30. Dezember 2026 für alle Marktteilnehmer im Holzhandel. timber worXs digitalisiert den gesamten Prozess – von der DDS Erstellung beim Waldbesitzer bis zur Werkseingangs-Prüfung beim Sägewerk.
Verwalten Sie Ihre Waldstücke und EUDR-Referenznummern direkt online.
SO FUNKTIONIERT ES
In 4 Schritten zur EUDR-Referenznummer
Kein Papierkram, keine komplizierten Formulare alles digital und in wenigen Minuten erledigt.

01 – Waldbesitzer erfasst Daten
Flurstücke, Baumarten, Holzmengen und Entwaldungsfreiheits-Erklärung werden digital über EUDR-online.com eingegeben. Geolokalisierung ist optional. timber worXs übernimmt als Bevollmächtigter die DDS-Erstellung und Einreichung.

02 – Individuelle DDS wird erstellt
timber worXs erstellt die individuelle Sorgfaltserklärung (DDS) mit Referenznummer und leitet sie digital an die zuständige Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) weiter. Keine Papierformulare, kein Postweg.

03 – FBG bündelt zur Gruppen-DDS
Die FBG erhält einen Monitor, indem diese einzelne DDS oder SD ihrer Mitglieder zusammenfassen kann. Diese werden TRACES-Nt bei der EU eingereicht. Eine einzige DDS für den Sägebetrieb – mit Rückverfolgbarkeit bis zum Waldbesitzer.

04 – Sägewerk prüft per App
Der Sägebetrieb erhält die verifizierte Gruppen-DDS mit EU-Referenznummer. Per Fracht-App und Ampelsystem wird die EUDR-Konformität jeder Lieferung in unter 30 Sekunden geprüft. Grün = Annahme. Gelb = Bedingt. Rot = Ablehnung.
FAQs
Sie haben Rückfragen zu EUDR?
Was müssen Waldbesitzer beim Holzverkauf beachten?
Roh- und Brennholz sowie Holzpfähle dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt sind. Dafür ist eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem abzugeben; man erhält eine Referenznummer, die man an den Käufer (z. B. FBG, Sägewerk, Händler) weitergibt. Für die meisten privaten Waldbesitzer ist das die vereinfachte Sorgfaltserklärung (SD) — einmalig, dauerhaft gültig.
Ab wann gilt das für mich?
Die EUDR gilt ab 30.12.2026 für mittlere und große Marktteilnehmer. Für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie natürliche Personen — worunter die meisten privaten Waldbesitzer fallen — gilt sie ab 30.06.2027.
Was ist der Unterschied zwischen DDS und SD?
Die DDS (vollständige Sorgfaltserklärung) verlangt Geolokalisierung der Flächen, Risikobewertung und Risikominderung — sie betrifft größere Marktteilnehmer und den Import. Die SD (vereinfachte Sorgfaltserklärung) gilt für Kleinst-/Kleinerzeuger in einem als geringes Risiko eingestuften Land. Deutschland ist als geringes Risiko eingestuft. Die SD wird einmalig abgegeben, gilt dauerhaft und muss nur bei wesentlichen Änderungen (z. B. neue Flächen) aktualisiert werden. Risikobewertung und -minderung entfallen.
Ich bin Kleinerzeuger — muss ich Geokoordinaten (Geodaten) angeben?
Nicht zwingend. In der SD dürfen Sie die Geolokalisierung durch die Postanschrift der Flächen bzw. des Betriebs ersetzen — sofern diese Anschrift den geografischen Ort eindeutig bestimmt (Art. 4a VO 2025/2650). Sie haben also die freie Wahl: Geokoordinaten oder eindeutige Postanschrift. Die SD selbst (mit Betriebsangaben, Warencode, geschätzter Menge, Ursprungsland und Sorgfalts-Bestätigung) bleibt aber Pflicht.
Was zählt als Kleinst- oder Kleinunternehmen?
Maßgeblich ist die Unternehmensgröße nach EU-Recht (Bilanzrichtlinie 2013/34/EU). Als Kleinstunternehmen gilt, wer mindestens zwei der drei Werte nicht überschreitet: Bilanzsumme 450.000 €, Jahresumsatz 900.000 €, 10 Beschäftigte. Als Kleinunternehmen gelten entsprechend 5 Mio. € / 10 Mio. € / 50 Beschäftigte. Die meisten privaten Waldbesitzer — auch als natürliche Person — fallen darunter und können daher die vereinfachte Sorgfaltserklärung (SD) nutzen.
Was gilt, wenn mein Flurstück größer als 4 Hektar ist?
Die 4-Hektar-Grenze regelt nur die Form der Geodaten, nicht wer eine SD abgeben darf. Geben Sie Geokoordinaten an, gilt: bis 4 ha genügt ein einzelner Punkt, über 4 ha ist ein Polygon (Umringfläche) erforderlich. Wählen Sie die Postanschrift, entfällt die 4-ha-Frage — sofern die Anschrift den Ort eindeutig bestimmt. Ihren Status als Kleinerzeuger verlieren Sie durch ein Flurstück > 4 ha nicht. Hinweis: Über eudr-online.com wickeln wir derzeit Flächen bis 4 Hektar ab; bei größeren Flurstücken sprechen Sie uns bitte an.
Muss ich für jede Lieferung eine neue Erklärung abgeben?
Nein. Als Kleinerzeuger geben Sie eine SD ab, die dauerhaft gilt. Eine Aktualisierung ist nur bei wesentlichen Änderungen (z. B. neue Flächen) nötig.
Welche Produkte sind relevant?
Für die Primärerzeugung: Roh- und Brennholz sowie Holzpfähle zum Verkauf. Stehendes Holz unterliegt nicht der EUDR — sie greift erst nach dem Einschlag. Holz für den Eigenverbrauch ist ausgenommen.
Was gilt als Wald?
Flächen über 0,5 Hektar mit Bäumen über 5 Meter Höhe und einer Überschirmung über 10 % (oder Bäume, die diese Werte erreichen können). Ausgenommen sind überwiegend landwirtschaftliche oder städtische Flächen (Parks, Gärten, Grünstreifen, Hecken) sowie Kurzumtriebsplantagen.
Was bedeutet „Inverkehrbringen"?
Die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt. Erst mit der Übertragung der Verfügungsrechte (Verkauf) liegt ein Inverkehrbringen vor — reiner Transport oder Lagerung zählt nicht. Eigenverbrauch fällt nicht unter die EUDR.
Wer ist Marktteilnehmer?
Jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit relevante Produkte in Verkehr bringt — also auch der Waldbesitzer, der sein Holz verkauft.
Muss die Erklärung immer vom Waldbesitzer selbst kommen?
Nein. Marktteilnehmer können einen Bevollmächtigten beauftragen (Art. 6 EUDR). eudr-online.com tritt als Bevollmächtigter für Waldbesitzer auf und reicht die Erklärung in Ihrem Namen ein. Die Verantwortung verbleibt beim Marktteilnehmer; eine schriftliche Vollmacht muss bei Prüfungen vorliegen.
Welche Leistung bietet eudr-online.com — und was kostet das?
Registrierung und Nutzung der Website sind kostenlos. Als Bevollmächtigter übermitteln wir Ihre Angaben und fordern die Referenznummer an; hierfür fällt eine Gebühr von 12,50 € zzgl. MwSt. je Referenznummer an. Ihre Daten werden EUDR-konform fünf Jahre gespeichert und können von Ihren Abnehmern in der Lieferkette mehrfach genutzt werden, ohne erneute Eingabe.
Wie erfülle ich die Anforderungen am einfachsten?
Registrieren, Angaben über eudr-online.com einreichen, Referenznummer erhalten und diese digital an Ihre FBG oder Ihren Handelspartner weitergeben. Diese FAQ dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die EUDR (VO 2023/1115) in der durch VO 2025/2650 geänderten Fassung sowie die Auslegung der zuständigen Behörde (in Deutschland: BLE).
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