
EUDR powered by timber worXs
Die EU-Entwaldungsverordnung gilt ab 30. Dezember 2026 für alle Marktteilnehmer im Holzhandel. timber worXs digitalisiert den gesamten Prozess – von der DDS Erstellung beim Waldbesitzer bis zur Werkseingangs-Prüfung beim Sägewerk.
Verwalten Sie Ihre Waldstücke und EUDR-Referenznummern direkt online.
SO FUNKTIONIERT ES
In 4 Schritten zur EUDR-Referenznummer
Kein Papierkram, keine komplizierten Formulare alles digital und in wenigen Minuten erledigt.

01 – Waldbesitzer erfasst Daten
Flurstücke, Baumarten, Holzmengen und Entwaldungsfreiheits-Erklärung werden digital über EUDR-online.com eingegeben. Geolokalisierung ist optional. timber worXs übernimmt als Bevollmächtigter die DDS-Erstellung und Einreichung.

02 – Individuelle DDS wird erstellt
timber worXs erstellt die individuelle Sorgfaltserklärung (DDS) mit Referenznummer und leitet sie digital an die zuständige Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) weiter. Keine Papierformulare, kein Postweg.

03 – FBG bündelt zur Gruppen-DDS
Die FBG erhält einen Monitor, indem diese einzelne DDS oder SD ihrer Mitglieder zusammenfassen kann. Diese werden TRACES-Nt bei der EU eingereicht. Eine einzige DDS für den Sägebetrieb – mit Rückverfolgbarkeit bis zum Waldbesitzer.

04 – Sägewerk prüft per App
Der Sägebetrieb erhält die verifizierte Gruppen-DDS mit EU-Referenznummer. Per Fracht-App und Ampelsystem wird die EUDR-Konformität jeder Lieferung in unter 30 Sekunden geprüft. Grün = Annahme. Gelb = Bedingt. Rot = Ablehnung.
FAQs
Sie haben Rückfragen zu EUDR?
Was müssen Waldbesitzer künftig beim Holzverkauf beachten?
Ab dem 30. Dezember 2026 dürfen Roh- und Brennholz sowie Holzpfähle von Marktteilnehmern nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie entwaldungs- oder waldschädigungsfrei sind und im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslandes produziert wurden. Für diesen Nachweis müssen Waldbesitzer eine Sorgfaltserklärung erstellen. Diese Sorgfaltserklärung enthält neben grundlegenden Angaben auch Geodaten ihrer Waldflächen, auf denen das Holz geerntet wurde. Die Sorgfaltserklärung muss abschließend in das EU-Informationssystem hochgeladen werden. Daraufhin erhalten die Waldbesitzer eine Referenznummer, die sie an den Holzabnehmer weitergeben müssen. EUDR-online.com empfiehlt eine vorausschauende Planung für die jeweiligen Sorgfaltserklärungen, damit die nachgelagerten Stellen die technischen Voraussetzungen schaffen können, um ab dem Jahreswechsel 2025 regelkonform Holz zu verkaufen und anzunehmen.
Muss ich als Waldbesitzer Geodaten liefern?
Nein – Geolokalisierung ist für Waldbesitzer nicht verpflichtend. Es reicht die Angabe von Flurstücken und Gemarkungen. Geodaten können optional ergänzt werden, sind aber keine Pflicht.
Muss ich für jede Lieferung eine eigene DDS erstellen?
Nein. Eine jährliche Sorgfaltserklärung reicht, in der die gesamte Jahreseinschlagsplanung über alle Baumarten hinweg erfasst wird. Die angegebene Menge darf durch die tatsächliche Ernte nicht überschritten werden – in diesem Fall ist eine neue DDS nötig.
Was ist eine Gruppen-DDS und was hat das mit mir zu tun?
Eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) kann die Einzel-DDS ihrer Mitglieder zu einer Gruppen-Sorgfaltserklärung bündeln. Das vereinfacht den Prozess für den Sägebetrieb erheblich – er erhält nur eine DDS statt hunderte Einzel-Erklärungen. timber worXs übernimmt die technische Weiterleitung.
Welche Produkte sind relevant?
Die sogenannte Primärerzeugung von Holz gilt für Roh- und Brennholz und Holzpfähle, sofern die Produkte für den Verkauf vorgesehen sind. Stehendes Holz unterliegt nicht der EUDR, diese greift erst nach der Holzernte. Holzernte für den Eigenbedarf unterliegt nicht der EUDR.
Wann und wo muss eine Sorgfaltserklärung abgegeben werden?
Sobald Rohholz, Brennholz oder Holzpfähle (oder alle weiteren Erzeugnisse nach Anhang I der EUDR) in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, muss eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem der Europäischen Kommission abgegeben werden. Mit der Sorgfaltserklärung bestätigt der Marktteilnehmer, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und das Holz entwaldungsfrei und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften erzeugt wurde. Die Sorgfaltserklärung muss digital über das EU-Informationssystem abgegeben werden; EUDR-online.com hilft Ihnen bei der Abgabe der Sorgfaltserklärung. Waldbesitzer können die Sorgfaltserklärung entweder selbst oder über einen Bevollmächtigten abgeben. EUDR-Online.com tritt als Bevollmächtigter für den Walbesitzenden mit dem EU-Informationssystem in Kontakt.
An wen richtet sich das Angebot von EUDR-online.com?
An alle Waldbesitzer in der EU, die gemäß der EUDR Rohholz (4403) in Verkehr bringen. Zur Zeit unterstützt EUDR-online.com alle Waldbesitzer mit Flurstücken in der Größe bis zu 4 Hektar, die Rohholz in Verkehr bringen möchten. Der Waldbesitzer (Marktteilnehmer) kann mit EUDR-online.com alle Flurstücke bis 4 Hektar in einer einzigen Sorgfaltserklärung zusammenfassen. Er benötigt somit nur eine Sorgfaltserklärung, um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Sprechen Sie uns an, wenn mindestens eines Ihrer Flurstücke über 4 Hektar groß ist.
Ist die Anmeldung auf EUDR-online.com kostenpflichtig?
Nein, die Anmeldung und Nutzung dieser Website ist nicht kostenpflichtig. Sobald EUDR-online.com durch den Nutzer beauftragt wird, eine EUDR-Referenznummer gemäß seinen Angaben zu beantragen (Sorgfaltserklärung), wird vom Anbieter für diesen Service eine Gebühr von 12,50 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. erhoben.
Welche Dienstleistung bietet EUDR-online.com dem Nutzer?
Der Betreiber von EUDR-online.com übermittelt als Bevollmächtigter gemäß den Angaben des Nutzer alle relevanten Daten (Sorgfaltserklärung), die nötig sind, um eine EUDR-Referenznummer zu beantragen. Der Betreiber dokumentiert die Einreichung des Antrages und übermittelt als Ergebnis eine EUDR-Referenznummer samt Prüfnummer an den Nutzer. Der Nutzer kann durch Weiterleitung der Daten die relevante EUDR-Referenznummer an die jeweilige Verkaufsorganisation und weitere Institutionen in der Holz-Lieferkette weitergeben. Die Daten werden allen nachgelagerten Stellen digital in einem definierten Format zugänglich gemacht. Der Betreiber steht mit vielen Institutionen der nachgelagerten Holz-Lieferkette in Verbindung, um sicherzustellen, dass die benötigten Daten im richtigen digitalen Format verarbeitet werden können. Dem Nutzer wird zur Dokumentation das EUDR-Zertifikat zur Verfügung gestellt. Die eingegebenen Daten sind für den Nutzer jederzeit abrufbar und auch mehrfach nutzbar. Der Nutzer kann die relevanten Daten mehrfach an verschiedene Akteure in der Holz-Lieferkette weiterreichen. Die Daten des Nutzers sind für weitere Einreichungen einer Sorgfaltserklärung gespeichert und können so für die zukünftige Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Es bedarf nur einer einmaligen Eingabe der relevanten Daten. Die Daten werden für den Nutzer gemäß den Regularien der EUDR für fünf Jahre gespeichert und zur Verfügung gestellt.
Wie können die nötigen Vorgaben am einfachsten erfüllt werden?
Nutzen Sie den Service von www.EUDR-Online.com und leiten Sie Ihre EUDR-Referenznummer an Ihre FBG oder Ihren Handelspartner digital weiter.
Welche Flächen zählen als Wald?
Flächen mit einer Größe von mehr als 0,5 Hektar mit über 5 Meter hohen Bäumen und einer Überschirmung von mehr als 10 %. Oder mit Bäumen, die auf dem jeweiligen Standort diese Werte erreichen können. Ausgenommen sind Flächen, die überwiegend landwirtschaftlich oder städtisch genutzt werden, wie z.B. Parkanlagen, Gärten, Grünstreifen oder Hecken. Ebenso ausgenommen sind Kurzumtriebsplantagen.
Wer gilt als Marktteilnehmer?
Ein Marktteilnehmer (Operator) im Sinne der Verordnung ist eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse auf dem Markt in Verkehr bringt. Das gilt für jeden Waldbesitzer, der Holz verkauft oder jeden gewerblichen Käufer von Waldholz oder Holzprodukten.
Was bedeutet „in Verkehr bringen“?
Das „in Verkehr bringen“ ist die erste Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt. Das Gegenteil davon ist die Nutzung für den Eigenbedarf, hierbei wird ein Produkt nicht in den Verkehr gebracht und die EU-Verordnung findet keine Anwendung.
Zählt ein Lagerplatztransport als Inverkehrbringen?
Nein – solange kein Verfügungsrecht übergeht.
Muss die Sorgfaltserklärung immer durch einen Waldbesitzer kommen?
Nein – Marktteilnehmer können Bevollmächtigte beauftragen, in ihrem Namen eine Sorgfaltserklärung abzugeben. EUDR-online.com und dessen Betreiber treten als Bevollmächtigte im Sinne der EU für den Waldbesitzer auf. Natürliche Personen oder Kleinstunternehmen in der nachgelagerten Lieferkette können keine Bevollmächtigten sein. Die Verantwortung für die Einhaltung der EUDR bleibt beim Marktteilnehmer. Die Vollmacht muss im Falle einer Kontrolle schriftlich vorliegen.
Haftung und rechtliche Verpflichtung
Die Verantwortung für die Einhaltung der EUDR liegt stets beim Marktteilnehmer. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben haftet der Marktteilnehmer zivilrechtlich; unter Umständen auch strafrechtlich.
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